Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Toskana-Camp
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil. Bitte lesen Sie diese genau durch, damit es zu keinen Unklarheiten kommen kann. Für mündliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
§ 1 Leistungsbeschreibung
Welche Leistungen vertraglich zwischen der Hundeschule-Rheinauenwölfe (in der Folge Veranstalter genannt) und dem/der Veranstaltungsteilnehmer/-in (im Folgenden allgemein Teilnehmer/-in) vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen auf der Homepage des Veranstalters. Die auf der Homepage enthaltenen Angaben sind bindend. Der Veranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten Gründen zumutbare Änderungen und Abweichungen zum Inhalt und Ablauf der Reise zu erklären, über die die Teilnehmer/-innen auf jeden Fall vor Beginn der Leistungen informiert werden. Zudem behält sich der Veranstalter vor, auch notwendige kurzfristige und kleinere Änderungen sowie zeitliche Verschiebungen bei den Veranstaltungen vorzunehmen. Der Veranstalter ist jedoch bemüht, jede mögliche Änderung im Einvernehmen mit den Teilnehmern vorzunehmen, dem Vertragsziel möglichst nahe zu kommen und garantiert zudem, dass der Umfang der beschriebenen Leistungen erhalten bleibt.
§ 2 Abschluss des Vertrages (Anmeldung)
Mit dem Eingang einer schriftlichen Anmeldung für Reisen beim Veranstalter per E-Mail oder Brief kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/-in verbindlich zustande und der/die Teilnehmer erhält eine Buchungsbestätigung sowie diese AGB vom Veranstalter. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Angaben in der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln, insbesondere die Angaben nicht an Dritte weiter zu geben. Mit der Buchungsbestätigung kommt der Vertrag zwischen diesem und dem/der Teilnehmer/-in zustande.
§ 3 Bezahlung
Die Kosten für die Reisen auf der Homepage aufgeführt. Bei Reisen gilt vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung: Sofort nach Eingang der Anmeldebestätigung/Rechnung ist eine Anzahlung von 25% des Reisepreises pro Person und Reise zu leisten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Der vollständige Reisepreis muss spätestens acht Wochen vor Abreise ohne nochmalige Zahlungsaufforderung beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Etwaige Reiseunterlagen erhält der/die Reisende nach Zahlungseingang rechtzeitig vor Reiseantritt. Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von acht Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
§ 4 Rücktritt durch den/die Teilnehmer/-in
Der/die Teilnehmer/-in kann vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Veranstalter. Im Falle des Rücktritts kann der Veranstalter ohne weiteren Nachweis pauschalen Schadens- und Aufwendungsersatz für die getroffenen Vorkehrungen, für die durch den Rücktritt erfolgenden Maßnahmen und für den entgangenen Gewinn verlangen. Die Stornierungskosten betragen:
- Ab dem Tag der Reservierung bis 42 Tagen vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises,
- Ab 42 Tage vor Reisebeginn bis 28 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,
- Ab 28 Tage vor Reisebeginn bis 14 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises.
- Ab 14 Tage vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
Im Falle einer verfrühten Abreise hat der/die Teilnehmer/-in keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Der Veranstalter empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung und einer Auslandsreisen-Krankenversicherung !
§ 5 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten:
Ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der Stornierungskosten gem. § 4 AGB, wenn sich der/die Teilnehmer/-in vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel einer Veranstaltung oder andere Teilnehmer/-innen gefährdet werden.
Bis vier Wochen vor Reiseantritt einer Reise bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung angegebenen Mindestteilnehmerzahl. Dabei wird der eingezahlte Betrag vom Veranstalter voll erstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
Bei Ausfall des Reiseleiters/der Reiseleiterin oder bei sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, die ein Durchführen der Veranstaltung unzumutbar erschweren. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht. Im letzten Fall wird möglichst schnell nach einem Ersatztermin für die Veranstaltung gesucht.
§ 6 Kündigung bei Reisen wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, so können sowohl der Veranstalter als auch der/die Teilnehmer/-in die Reise kündigen.
§ 7 Haftung des Veranstalters
Für alle Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter und seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter für Sachschäden pro Kunde und Reise mit maximal der dreifachen Höhe des Reisepreises. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Veranstalter ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist. Wird im Rahmen einer Reise, oder zusätzlich zu dieser, eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Veranstalter insoweit Fremdleistungen. Der Veranstalter haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die dem Teilnehmer gegenüber ausdrücklich hin zu weisen ist. Bei Reisen mit besonderen Risiken, z.B. mit Expeditionscharakter, übernimmt der Veranstalter im Hinblick auf diese Risiken (z. B. planmäßige Programmdurchführung) keine Haftung. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle oder Erkrankungen im Zusammenhang mit Exkursionen, Besichtigungen usw.
An Programmteilen wie Wanderungen, Bergbesteigungen, Baden, sportlichen Betätigungen aller Art (z. B. Fahrradtouren) sowie ähnlichen mit Risiken verbundenen Betätigungen beteiligen sich die Teilnehmer auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bankettbesuche, Ausstellungsbesuche etc.). Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die zusätzlich zu den im Reisevertrag genannten vor Ort erbracht und/oder vermittelt werden.
§8 Mitwirkungspflicht
Der/die Teilnehmer/-in ist verpflichtet bei Leistungsstörungen Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Beanstandungen haben unverzüglich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.
Bei Reisen ist der/die Teilnehmer/-in ferner verpflichtet, seine/ihre Beanstandung(en) unverzüglich dem Veranstalter oder den Reisebegleitern zur Kenntnis zu geben. Unterlässt es der/die Teilnehmer/-in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Schäden am Reisegepäck müssen zur Wahrung von Ansprüchen sofort bei Feststellung dem Beförderungsunternehmen angezeigt werden.
§9 Gewährleistung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass Gewährleistungsansprüche nur geltend gemacht werden können, soweit der/die Teilnehmer/-in es nicht schuldhaft unterlassen hat, dem Veranstalter einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Wird die Leistung in Folge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so ist der/die Teilnehmer/-in zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Die Kündigung ist jedoch erst zulässig, wenn der/die Teilnehmer/-in dem Veranstalter eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, wenn die Abhilfe nicht möglich ist oder diese vom Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
§10 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften für Reisende
Der/die Teilnehmer/-in ist für die Einhaltung der durch den Veranstalter mitgeteilten Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen/ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Veranstalters bedingt sind.
§11 Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
§ 13 Vorbehalt von Berichtigungen
Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
§ 14 Gerichtsstand
Es gilt als Gerichtsstand für das Mahnverfahren, für alle Streitigkeiten aus einem Vertrag oder im Zusammenhang damit sowie unter Vollkaufleuten Ludwigshafen (Amtsgericht) als vereinbart.